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 |  | Das sagt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel   
 und Gaststätten zum Thema Fettbrandlöscher: 
 
Nichts anbrennen lassen - 
      Gaststätten              Gegen Fettbrände hilft nur ein spezieller 
      Fettbrandlöscher  Löschdecken sind nicht geeignet aus Report 
      3/2004 (Hotels und Gaststätten)
  
  
  „Das Fettbad in 
      der Fritteuse hatte sich entzündet“, schreibt der Geschäftsführer eines 
      Restaurants an die Berufsgenossenschaft. „Mit dem Fettbrandlöscher, dessen Anschaffung Sie 
      bei der letzten Betriebsbesichtigung angeordnet haben, gelang es mir, den 
      Brand innerhalb weniger Sekunden zu löschen. Die Feuerwehr musste nur noch 
      Nachsorgearbeiten leisten. Ich weiß heute, wie wichtig und richtig es ist, 
      einen speziellen Fettbrandlöscher im Küchenbereich griffbereit zu 
      haben.“
  Betriebe, in denen die Gefahr eines Fettbrandes 
      besteht, müssen einen speziellen Fettbrandlöscher bereithalten. Man 
      erkennt den Löscher an der Aufschrift: „Geeignet zum Löschen von Speiseöl- 
      und Speisefettbränden“. Diese Aufschrift dürfen nur Geräte tragen, die 
      einen genormten Test bestanden haben.
  Löschdecken sind zum Löschen 
      von Fettbränden völlig ungeeignet. Das ist das Ergebnis umfangreicher 
      Tests der . Die über eine brennende Fritteuse gestülpten Löschdecken 
      fingen Feuer und brannten komplett durch. 
  
  
  Auch Feuerlöscher wurden getestet, 
      und auch hier die Erkenntnis: Viele der Geräte, die zum Löschen von 
      Fettbränden geeignet sein sollten, waren es nicht. Mittlerweile wurden 
      spezielle Fettbrandlöscher entwickelt, die Fettbrände sicher und dauerhaft 
      ablöschen. 
  Unter keinen Umständen darf man versuchen, einen 
      Fettbrand mit Wasser zu löschen. Das Wasser würde im heißen Fett 
      explosionsartig verdampfen. Und das brennende Fett würde aus dem 
      Fritteusenbecken herausgeschleudert werden.
  
      
        
          | Beschreibung | 
          Datei |  
        
           |  
        
          | Auszug aus BGR 
            111 Abs. 3.2.6.20: Brandschutzmaßnahmen an Fritteusen | 
          
            PDF-Download (119.00 
      KB) |   
Diesen Text 
      über Brandschutz haben wir auch in türkischer, griechischer und 
      chinesischer Sprache aufbereitet. Siehe untenstehenden 
      PDF-Download.
  
      
        
          | Beschreibung | 
          Datei |  
        
           |  
        
          Artikel in 
            türkischer, griechischer und chinesischer Sprache. | 
          
            
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 Getestete Geräte                           
 
       Für die Auswahl von Fettbrandlöschern gibt es jetzt eindeutige 
      Kriterien 
  
  
  Löschtests der
 an brennenden Fritteusen und Fettbackgeräten hatten es gezeigt: Viele 
      Feuerlöscher, die zum Löschen von Fettbränden geeignet sein sollten, 
      erwiesen sich als ungeeignet. Die  führte daraufhin Gespräche mit 
      Brandschutzexperten verschiedener Fachrichtungen und mit 
      Feuerlöscher-Herstellern. Die Experten waren sich einig: Für diese Art von 
      Bränden sind effektivere Löschmittel und Geräte erforderlich. Jetzt gibt 
      es solche Feuerlöscher. Auf dem Typenschild ist vermerkt, dass sie zum 
      Löschen von Fettbränden nachgewiesenermaßen geeignet sind. Sie werden von 
      allen namhaften Herstellern angeboten. 
  Ob ein Feuerlöscher 
      zum Löschen von Fettbränden geeignet ist, kann jetzt in einem genormten 
      Test nachgewiesen werden. Grundlage für den Eignungs-Nachweis ist eine 
      neue DIN-Norm*, die im Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen - FB 70 - 
      erarbeitet und verabschiedet wurde. Nach dieser Norm werden nun seit ca. 
      einem Jahr Feuerlöscher auf ihre Eignung zum Löschen von Speiseöl- und 
      Speisefettbränden getestet. 
  In Tests werden in einem Metallbecken 
      36 kg Speisefett oder -öl zur Selbstentzündung gebracht. Dann werden mit 
      dem zu prüfenden Feuerlöscher 3 Löschversuche durchgeführt. In mindestens 
      2 Fällen muss das Feuer sicher abgelöscht werden. Es darf zu keinen 
      Rückzündungen kommen. 
  Geprüfte Geräte 
      gefordert  Die  fordert jetzt in allen einschlägigen 
      Vorschriften: "Zusätzlich zu der Grundausrüstung von Küchen mit 
      Feuerlöschern müssen zur Bekämpfung von Fettbränden geeignete 
      Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein, z. B. 
      
        - Feuerlöscher mit nachgewiesener Eignung zum Löschen von Fettbränden,
        
 - ab einer Gesamtfüllmenge von 50 Litern eine ortsfeste 
        Feuerlöscheinrichtung mit einem geeigneten Löschmittel.
  Gleiches 
      gilt für die Ausrüstung von Backstuben, wenn dort ein Fettbackgerät 
      betrieben wird.
      
        - ASI 9.14/2000 "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in 
        Küchen"
        
 - ASI 9.30/2001 "Brandschutz im Betrieb" 
 Mitgliedsbetriebe 
        erhalten diese ASI-Schriften kostenlos.  BGN-Bestell-Fax: 06 21/44 
        56-34 48
         - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Küchen 
        (BGR 111, wird zurzeit überarbeitet)
  
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Der einzig Wahre                
 
       Lösch-Erfahrungen bei einem Fritteusenbrand aus Report 
      1/2002 (Hotels und Gaststätten, Backbetriebe) 
  
  Gegen Fettbrände 
      in Fritteusen und Fettbackgeräten sind Fettbrandlöscher das einzig Wahre. 
      Diese Erfahrung machten die Mitarbeiter eines Hotels, wie sie uns kürzlich 
      in dem nachfolgenden Brief mitteilten.
  Sehr geehrter Herr 
      ...,
  es war eine Situation, wie sie in jeder Küche passieren kann. 
      Aber in der eigenen Küche rechnet man ja nie damit. Eine unserer 
      Fritteusen hatte einen defekten Sicherheitsthermostat. Obwohl der Schalter 
      ausgeschaltet war, arbeitete das Gerät weiter. Die darin befindlichen 
      Fettreste entzündeten sich schließlich selbst. Die Fritteuse stand in 
      Flammen.
  Die erste Reaktion war der Griff nach der Löschdecke. Ein 
      Koch und ein zufällig anwesender Techniker versuchten gemeinsam, das Feuer 
      mit der Decke zu ersticken. Schon nach kurzer Zeit schlugen die Flammen 
      seitlich an der Decke heraus. Mit dem 6-kg-CO2-Löscher hatten wir auch 
      nicht mehr Erfolg. Die komplette Ladung Löschmittel haben wir in die 
      Flammen gejagt. Aber das Feuer flammte nach einiger Zeit wieder in alter 
      Stärke auf.
  Warum wir auf das Naheliegendste nicht gekommen sind, 
      kann keiner erklären. Wahrscheinlich lag es an der ganzen Hektik. Dass wir 
      erst einen Tag vorher einen speziellen Fettbrandlöscher gekauft hatten, 
      fiel uns tatsächlich erst ein, nachdem alle anderen Löschgeräte versagt 
      hatten. Drei Hübe mit dem Fettbrandlöscher und das Feuer war aus. Wir 
      staunten nicht schlecht. Auf den Fettbrandlöscher waren wir durch den Film 
      "Brandheiß“ aufmerksam geworden, den einer unserer Mitarbeiter von einer 
      Schulung bei der BGN mitgebracht hatte.
  
      
        
          | 
             FILM "BRANDHEISS"  |  
        
          Der Film zeigt 
            und kommentiert die Wirkung verschiedener Löschversuche bei 
            brennenden Fritteusen und Fettbackgeräten. Der Film kostet 20,25 
            € + 2,25 € Versand und Porto und kann bei der BGN, 
            Geschäftsbereich Prävention, bestellt werden. Fon 06 21/44 56-34 
            22 Fax 06 21/44 56-34 02 |   
 
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