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Häufige Fragen

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Häufig gestellte Fragen über Feuerlöscher

 

1.)     Welche Feuerlöscher eignen sich für die Privatwohnung? 

2.)     Welche Feuerlöscher eignen sich für den Heizungskeller?

3.)     Welche gesetzlichen Vorschriften bezüglich Feuerlöscher müssen Firmen beachten?

4.)     Welche verschiedenen Arten von Löschmitteln gibt es und wofür sind sie geeignet?

5.)     Was sind Brandklassen?

6.)     Was bedeutet Löschmitteleinheit (LE)?

7.)     Was ist der Unterschied zwischen einem Dauerdruck- und einem Aufladelöscher?

8.)     Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen? 

9.)     Wie ermittelt man den genauen Zeitpunkt, an dem ein     Feuerlöscher geprüft werden muss?

10.)   Welche  Arbeitsschritte werden bei der Wartung eines Feuerlöschers durchgeführt? 

11.)   An wen kann man sich wegen einer Feuerlöscher-Wartung wenden?

12.)   Sind Feuerlöscher für private Haushalte gesetzlich vorgeschrieben? 

13.)   Wo kann ich meinen alten Feuerlöscher entsorgen? 

14.)   Kann man beim Löschen eines brennenden Elektrogerätes mit einem Feuerlöscher einen Stromschlag bekommen?

 

Antwort Frage 1:

Welche Feuerlöscher eignen sich für die Privatwohnung?

 

Für den Schutz einer Privatwohnung empfehle ich den Kauf eines Schaumlöschers. Schaum ist besonders geeignet, da er als Löschmittel gesundheitsunbedenklich und biologisch abbaubar ist. Er kann im Brandfall gezielt auf den unmittelbaren Brandherd ausgerichtet werden  und zieht nicht umliegende Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft, wie dies beispielsweise bei Pulver durch die starke Staubentwicklung der Fall ist.

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Antwort Frage 2:

Welche Feuerlöscher eignen sich für den Heizungskeller?

Als Löschgerät für den Heizungskeller empfehle ich Ihnen den Kauf eines 6 kg Pulverlöschers (in den meisten Fällen ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben).  

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  Antwort Frage 3:  

Welche gesetzlichen Vorschriften müssen Firmen beachten ?  

 

Wichtige Hinweise zum Thema Feuerlöscher für Firmen

Grundsätzlich ist im gewerblichen Bereich nach den gesetzlichen Regelungen jeder, der Personen gegen Entgelt beschäftigt, verpflichtet für den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz zu sorgen.

Das heißt in Büros und Gewerberäumen müssen Handfeuerlöscher in bestimmter Anzahl und Bauart, abhängig von Größe und Art der Brandgefahr vorhanden sein. Wenn Sie mir Art und Größe Ihrer Gewerberäume mitteilen, ermittele ich gerne den für Sie vorgeschriebenen Feuerlöscherbedarf und machen Ihnen ein unverbindliches individuelles Angebot. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir oder füllen Sie das Feuerlöscheranfrage-Formular aus.

Sie können sich aber auch selbst vorab über die herrschende Gesetzgebung informieren, indem Sie die unten aufgeführten Texte lesen.

Auswahlkriterien für Feuerlöscher

Grundlage für die Bereitstellung von Feuerlöschern ist in erster Linie die BGR 133 („Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern") (Ehemals ZH1/201). Grundlegende Auszüge dieser Sicherheitsregeln finden Sie hier. 

Tragbare Feuerlöscher sollen EG-einheitlich zugelassen werden. Hierfür wurde in Deutschland die bisherige DIN 14 406, Teil 1-4 zurückgenommen und durch die DIN EN 3, Teil 1, 2, 4 und 5 ersetzt. Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen DIN 14 406 ist die Leistungsbewertung der Feuerlöscher. So gab die DIN 14 406, Teil 2 für bestimmte Löschmittelmengen / Löschergrößen feste Prüfobjekte vor. Eine Information, ob das Prüfobjekt nur knapp oder mit großer Löschmittelreserve erreicht wurde, gibt diese Form der Zulassung nicht. Innerhalb der DIN EN 3 sind nun für eine Löschgröße verschiedene Brandobjekte möglich, so dass nun eine Leistungsbeurteilung jedes Feuerlöschers möglich ist. Diese Leistung eines Feuerlöschers wird auf jedem Gerät für die einzelnen Brandklassen angegeben (z.B. P 6 Rojal  = 43 A / 233 B / C).

In Abhängigkeit dieser Leistungswerte, des sogenannten Löschmittelratings wird in der BGR 133 die Menge der vorzuhaltenden Feuerlöscher festgelegt, wobei man sich der Rechenhilfsgröße „Löschmitteleinheiten" (LE) bedient. In Abhängigkeit zwischen Raumgröße und Brandrisiko muss eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zur Verfügung stehen. Diese Löschmitteleinheiten können durch verschiedene Löscher abgedeckt werden solange diese für die vorherrschende Brandklasse geeignet und zugelassen sind. Zur Ermittlung der Löschmitteleinheiten enthält die BGR 133 eine Tabelle mit den jeweiligen Löschmitteleinheiten je Löschmittelrating. Je größer das Löschmittelrating, also je leistungsfähiger der Feuerlöscher ist, desto weniger Feuerlöscher werden benötigt. Diese Berechnung nach BGR 133 entspricht auch der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 (BMA 5.6.1997) sowie der Form 2001 des VDS.

Für die Auswahl der Feuerlöscher ist zu berücksichtigen, dass Feuerlöscher mit geringerem Gewicht besser in der Handhabung sind, so dass möglichst Feuerlöscher mit 6 kg eingesetzt werden sollten. Außerdem ist im Hinblick auf Brandfolgeschäden durch Löschmittel der Hinweis aufgenommen worden, dass nach Möglichkeit Wasser bzw. Schaum stets der Vorrang gegenüber anderen Löschmitteln gegeben werden sollte.

Die Anbringhöhe der Geräte wird mit 80-120 cm Griffhöhe empfohlen.

(Quelle und Copyright by GLORIA®)

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Antwort Frage 4:

Welche verschiedenen Arten von Löschmitteln gibt es und wofür sind sie geeignet?

Die vier wichtigsten Löschmittel sind: Pulver, Schaum, Wasser und Kohlendioxyd (CO2).

Pulver

Ist zugelassen für die Brandklassen A, B, und C und ist damit das universellste Löschmittel mit einer hohen Löschwirkung. Es wird  häufig eingesetzt in öffentlichen Bereichen, bei Autofeuerlöschern, in Heizungskellern und vielen anderen Einsatzgebieten, bei denen ein möglichst umfassender Schutz gewährleistet werden soll und die Ursachen des Feuers vielfältig sein können. Der Nachteil von Pulver ist die starke Staubentwicklung beim Austritt aus dem Löscher. Aus diesem Grund ist der Einsatz in der Privatwohnung nicht empfehlenswert, da umliegende, vom Feuer nicht betroffene Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft gezogen werden können. Auch für EDV-Anlagen und Arztpraxen sollte man ein anderes Löschmittel wählen, da der Staub die hochempfindlichen Geräte im Umfeld beschädigen kann.

 

Schaum

  Ist zugelassen für die Brandklassen A und B. Da der Löschschaum gesundheitsunbedenklich und biologisch abbaubar ist, eignet er sich  besonders für den Einsatz in der Wohnung. Umliegende Einrichtungsgegenstände werden durch Schaum weniger beeinträchtigt, da der Brandherd gezielter bekämpft werden kann. Somit ist er auch für Arztpraxen empfehlenswert

 

Kohlendioxyd

Ist zugelassen für Brandklasse B. CO² ist das sauberste Löschmittel, da es rückstandslos löscht. Es eignet sich besonders für den Einsatz  in Labors und EDV-Zentren zur Schonung empfindlicher Geräte. Zum Schutz der Privatwohnung ist es nicht empfehlenswert, da es nur für Brandklasse B zugelassen ist und somit für das Löschen von Feststoffbränden nur bedingt geeignet ist.

 

Wasser

Ist zugelassen für Brandklasse A. Wasser ist ein effektives Löschmittel für Feststoffbrände, zum Löschen von Flüssigbränden ist Wasser aber völlig ungeeignet, da es zum Beispiel beim Auftreffen auf brennendes Fett eine explosionsartige Ausbreitung des Feuers verursacht, was zu Verletzungen führen kann.

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Antwort Frage 5:

 

Was sind Brandklassen?

 

Brandklassen geben Auskunft über die Eignung eines Feuerlöschers zur Bekämpfung spezifischer Brandarten

Brandklasse A      

  Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen.
Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

  Brandklasse B     

  Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
Beispiele: Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin

  Brandklasse C   

 Brände von Gasen
Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas

  Brandklasse D   

 Brände von Metallen
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierung

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Antwort Frage 6:

Was bedeutet Löschmitteleinheit (LE) ?

Löschmitteleinheit (LE) ist eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das Löschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu addieren.

Beispiel: Ein Verwaltungsbetrieb mit EDV-Bereich und Papierlagerung mit einer Bürofläche von 100 m² benötigt nach der ZH1/201 (Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern) 18 Löschmitteleinheiten. Dieser Bedarf kann mit einer unterschiedlichen Menge oder auch verschiedenen Arten von Feuerlöschern abgedeckt werden und wird ermittelt durch Addition der jeweiligen Löschmitteleinheiten eines Löschers. Der Jockel Pulverlöscher P6 Royal verfügt über 12 LE. Um die geforderten 18 LE abzudecken, kann man also 2 Modelle des Typs P6 Rojal verwenden (2 x 12 = 24 > 18). Bei der Auswahl des richtigen Löschers ist natürlich noch die geforderte Brandklasse zu beachten.

Ich ermittele gerne für Ihre Firma die benötigten Löschmitteleinheiten und unterbreiten Ihnen Vorschläge, welche und wie viele Feuerlöscher Sie benötigen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

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Antwort Frage 7:

Was ist der Unterschied zwischen einem Dauerdruck- und einem Aufladelöscher?

Bei der Auswahl des Feuerlöschers sieht sich derjenige, der nicht ständig damit zu tun hat, vor eine große Vielfalt von Typen gestellt.
Im wesentlichen handelt es sich um Unterschiede in der Bauart. Kennt man diese Unterschiede, kann man sehr schnell entscheiden, für welchen Anwendungsfall welches Gerät geeignet ist. Alle Feuerlöscher werden in Deutschland typgeprüft und zugelassen. Diese Typprüfung besagt, daß diese Löscher bestimmten Mindestanforderungen entsprechen. Außerdem wird die maximale Löschleistung in den Brandklassen A und B ermittelt!
Die Leistung aller Feuerlöscher wird einerseits durch die Größe des Löschmittelbehälters, andererseits durch die Art des Löschmittels bestimmt. Es gibt aber bei Feuerlöschern wie auch in anderen Bereichen solche, die eine besonders hohe und solche, die eine weit geringere Funktionssicherheit haben.
Dies drückt sich natürlich vor allem im Anschaffungspreis aus.

Bei den qualitativ hochwertigen Löschern, den Aufladelöschern, wird das Gas in einer besonders dickwandigen Treibmittelflasche bis zur Inbetriebnahme gespeichert. Die abzudichtende Fläche ist nur sehr klein, und somit kann ein Nichtfunktionieren durch Undichtigkeiten bei dieser Löscherbauart so gut wie ausgeschlossen werden.

 

  Bei einfachen »Standardlöschern«, den Dauerdrucklöschern, hält sich der technische Aufwand in Grenzen. Löschmittel und Druckgas sind in einem Behälter untergebracht. Der Behälter steht ständig unter Druck. Da die abzudichtende Fläche relativ groß ist, kann bei nicht sorgfältiger Wartung allmählicher Druckverlust und damit ein mögliches Versagen im Brandfall nicht ausgeschlossen werden!

 Quelle Gloria

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Antwort Frage 8:

Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen?

Aufladelöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren und inneren Prüfung zu unterziehen.

Dauerdrucklöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus müssen Nassdauerdruckfeuerlöscher längstens alle zwei Jahre und Pulverdruckfeuerlöscher längstens alle vier Jahre zur Prüfung des Feuerlöschmittels und des Behälterinnenraumes geöffnet werden.

Sämtliche Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöscher dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14 406 erfolgen. Die Verwendung von durch Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich.

Quelle Gloria

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Antwort Frage 9:

Wie ermittelt man den genauen Zeitpunkt, an dem ein Feuerlöscher geprüft werden muss?

Wenn der Feuerlöscher noch nie einer Wartung unterzogen wurde, befindet sich ein Herstellervermerk mit der Aufschrift "Werksendkontrolle" oder ähnlich auf dem Gerät. Dieses Datum plus zwei Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt.

Wenn der Feuerlöscher bereits von einem Prüfdienst gewartet wurde, finden Sie eine Prüfplakette auf dem Gerät, auf der das Prüfdatum angegeben ist. Dieses Datum plus zwei Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt.

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Antwort Frage 10:

Welche einzelnen Arbeitsschritte werden bei der Wartung eines Feuerlöschers durchgeführt?

  1. Allgemeinen Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers kontrollieren. Schlauch demontieren, Behälter öffnen und Armatur abschrauben.
    Dauer: 1 - 2 Minuten
  2. Löschmittelbehälter vollständig entleeren. Feuerlöschmittel kontrollieren (Identität, Beschaffenheit, Wiederverwendbarkeit, Menge usw.) erforderlichenfalls erneuern.
    Dauer: 4 - 5 Minuten
  3. Löschmittelbehälter innen und außen auf sicherheitsrelevante Beschädigungen und Mängel (Beule, Korrosion, Gewindeschäden etc.) überprüfen. Armatur reinigen und demontieren, anschließend untersuchen (Gewinde, Risse, Druckentlastungseinrichtungen usw.)
    Dauer: 4 - 5 Minuten
  4. Schlauch und gegebenenfalls Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen auf freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtungen und Sicherheitsventil - falls vorhanden - auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren.
    Dauer 1 - 2 Minuten
  5. CO²-Treibgaspatrone auf Beschädigungen kontrollieren, wiegen, bei Unter- bzw. Überfüllung austauschen.
    Armatur montieren (Dichtringe erneuern) Sicherung plombieren und Treibgaspatrone anschrauben.
    Dauer: 1 - 2 Minuten.
Funktionsbereitschaft des Löschers wiederherstellen. Hierzu Feuerlöschmittel einfüllen,

Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen und sichern, Schlauch montieren. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren.
Dauer: 4 - 5 Minuten

Dauerdrucklöscher:

  1. Allgemeinen Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers und Kennzeichnung des Behälters kontrollieren.
    Dauer: 1 - 2 Minuten
  2. Betriebsdruck prüfen und mit dem Gerätemanometer - falls vorhanden - vergleichen. Bei Druckverlust den Feuerlöscher öffnen und die komplette Innenprüfung durchführen. Armatur mit Betätigungseinrichtungen und Schlauch sowie Feuerlöscherbehälter äußerlich auf Beschädigungen untersuchen.
    Dauer: 2 - 3 Minuten
  3. Feuerlöscher druckentlasten, Schlauch abschrauben und Behälter öffnen. Druckbeaufschlagte Teile, Funktionsteile, nach den Herstellerangaben reinigen, prüfen und ggfls. auswechseln. Dichtflächen, Dichtkegel prüfen. Kanäle und Leitungen für Feuerlöschmittel/Treibmittel auf freien Durchgang prüfen.
    Dauer: 4 - 5 Minuten
  4. Schlauch und ggfls. Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen auf freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtungen und Sicherheitsventil - falls vorhanden - auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren.
    Dauer 1 - 2 Minuten
  5. Feuerlöschmittel wieder einfüllen, (1) Dichtringe erneuern, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen, über Füllanschluss mit Stickstoff beaufschlagen und Betriebsdruck wiederherstellen. Anschließend Dichtigkeitskontrolle durchführen.
    Dauer: 4 - 5 Minuten.
  6. Funktionsbereitschaft des Löschers wiederherstellen. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren.
    Dauer: 1 - 2 Minuten
Sofern die 10jährige Prüffrist abgelaufen ist, muss der Behälter vor der Wiederbefüllung einer Sachverständigenprüfung (z.B. TÜV) zugeführt werden.
Quelle: Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.

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Antwort Frage 11:

An wen kann man sich wegen einer Feuerlöscher-Wartung wenden?

In den Gelben Seiten finden Sie unter der Rubrik Brandschutz - Service  Feuerlöscherprüfdienste in Ihrer Nähe.

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Antwort Frage 12:

Sind Feuerlöscher für private Haushalte gesetzlich vorgeschrieben? 

Es können von Behörden  Auflagen gemacht werden ( z.B. bei Heizöllagerung oder bei Gaslagerung auf dem eigenen Grundstück). Nichts sollte zu der irrigen Auffassung führen, dass kein Schutz nötig ist. Vielmehr sollten Sie in Eigeninitiative oder mit Hilfe eines Fachmanns mögliche Brandgefahren in Ihrer Wohnung abschätzen und für entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sorgen. Sie können sich hier auf meiner Internetseite umfassend informieren, ich berate Sie auch gerne individuell per Telefon oder E-Mail. Auch Ihre örtliche Feuerwehr kann Sie beraten.

Bedenken Sie, dass der richtige Schutz Ihnen und Ihren Mitbewohnern unter Umständen das Leben retten kann. Brandgefahren sind vielfältig, vom defekten Fernseher bis hin zu zündelnden Kindern und im Brandfall sollten Sie gerüstet sein und das richtige Löschwerkzeug zur Hand haben. Beachten Sie hierzu bitte auch meine  Informationen über Richtiges Verhalten im Brandfall und meine Empfehlung  zur Grundausstattung für den privaten Haushalt.

                                                                                        

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Antwort Frage 13:

kann ich meinen alten Feuerlöscher entsorgen?

Im allgemeinen werden  Feuerlöscher von Firmen, welche Feuerlöscher verkaufen , und warten entsorgt. In einigen Gemeinden werden Abfallratgeber kostenlos verteilt, in denen Sie die zuständige Abgabestelle für die Entsorgung von Feuerlöschern finden. 

                                                                                        

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Antwort Frage 14:

Kann man beim Löschen eines brennenden Elektrogerätes mit einem Feuerlöscher einen Stromschlag bekommen?

Alle  angebotenen Feuerlöscher sind zum Löschen von elektrischen Anlagen bis 1000 Volt bei einem Sicherheitsabstand von einem Meter geeignet. Dies ist auch auf jedem Feuerlöscher deutlich vermerkt. Das heißt alle typischen Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Kaffeemaschine usw. können ohne Gefahr bei Einhalten des Mindestabstands gelöscht werden. Ausnahmen stellen hier nur Fernsehgeräte und Computermonitore dar, da hier eine höhere Spannung vorhanden ist. Bei einem Fernseherbrand sollten Sie sofort den Netzstecker ziehen, eine Löschdecke (hierfür empfehlen wir die Gloria Löschdecke) über das Gerät werfen, das Zimmer verlassen, die Türe schließen und die Feuerwehr rufen. 

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Stand: 15. März 2007